Gastro Arena | Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gastro Arena ist Ihr Experte in Ihrer Gastronomieküche. Wir bietet Ihnen die ideale Lösung von der Planung bis zur Realisierung Ihrer Gastronomie. Alles aus einer Hand!
großküchentechnik, großkücheneinrichtungen, gastrobedarf, edelstahlverarbeitung, gastronomie, gastrobedarf kaufen, großküchentechnik berlin, berlin, ocakbasi, großküchenhersteller, gastronomieküche, gastroplanung, gastroplaner, großküchenplaner, großküchenplanung, metallbau, gastronomiebedarf, gastronomieeinrichtungen, gastronomietechnik, gastronomieplanung, gastronomiehersteller, Edelstahlmöbel gebrauchte Gastro, Kühltechnik, Kombidämpfer, Heißluftöfen, Herde, Kochkessel, dönergrill, gastromöbel, hotelbedarf, metzgereibedarf, großküche, gastrogeräte, gastronomieeinrichtungen. gastronomiebedarf gebraucht, großküchenbedarf, gastronomie geräte, gastro edelstahl, gastro
18064
page-template-default,page,page-id-18064,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode-theme-ver-9.2,wpb-js-composer js-comp-ver-4.11.2,vc_responsive

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Für alle von uns getätigten Geschäfte gelten nur unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch dann, wenn in Bestellungen usw. andere Bedingungen vermerkt sind.
Etwaige Abweichungen, insbesondere Nebenabreden oder Zusagen von unseren Mitarbeitern, bedürfen  einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Unsere Angebote sind stets freibleibend, falls anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und farbliche sowie Oberflächenbearbeitungsformen in Prospekten und sonstigen werblichen Darstellungen, unterliegen Abweichungen und gelten somit als nicht zugesichert.

2. Aufträge:
Aufträge erlangen für uns erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung Verbindlichkeit. Soweit diese Auftragsbestätigung in irgendeinem Punkt von der entsprechenden Bestellung abweicht, ist uns sofort in schriftlicher Form davon Mitteilung zu machen, anderenfalls erfolgt die Lieferung nach unseren Angaben.
Aufträge bis € 500.-  erfolgen grundsätzlich gegen Zahlung bei Lieferung oder Abholung.
Aufträge ab € 500.- Auftragswert werden nur gegen eine Anzahlung entgegengenommen. Die Höhe der Anzahlung richten sich nach dem Wert der zu verarbeitenden Materialien. Sie beträgt mindestens 20% des Auftragwertes.
Bei gemischten Aufträgen aus Warenlieferung und Montagen am Lieferort sind Zahlungen bei Auftragserteilung (30%), Lieferung (50%)  und Übergabe (20%) gegen entsprechende Rechnungsstellung (Teil- und Schlussrechnung) zu leisten.
Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die eine ungünstige Vermögenslage des Bestellers vermuten lassen, insbesondere bei unpünktlicher Bezahlung bisheriger Bestellungen, sind wir berechtigt Sicherheit in Höhe des vollen Vertragsumfanges zu verlangen oder  vom Vertrag  zurückzutreten  u. darüber hinaus Schadenersatz für die bisherigen Leistungen und wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3. Preise:
Unsere Preise verstehen sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab unseren Geschäftsräumen. Für Anlieferungen werden extra Gebühren fällig. Soweit keine Preise vereinbart sind, gelten die angemessenen Tagespreise. Lieferungen erfolgen grundsätzlich mit Rechnung und auf Gefahr des Bestellers.

4. Lieferung:  
Für jeden einzelnen Auftrag und Abruf behalten wir uns die Vereinbarung der Lieferzeit vor. Die von uns angegebenen Lieferzeiten beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung.
Die Lieferzeit ist an die pünktliche Erfüllung vereinbarter Zahlungen gebunden.
Die Lieferzeit ist mit dem Verlassen der Ware ab unserer Geschäftsräume erfüllt. Dies gilt insbesondere wenn der Transport durch Verkehrsstörungen oder durch Gründe, die beim Transportführer liegen, gehemmt ist.
Konventionalstrafenvereinbarungen werden grundsätzlich nicht getroffen. Rechte aus § 326 BGB können seitens des Waren- und Leistungsempfängers nicht in Anspruch genommen werden.
Mängelrügen und Beanstandungen haben seitens des Empfängers unverzüglich, d.h. fernmündlich o. per Telefax zu erfolgen. Soweit es sich um so genannte versteckte Mängel handelt, sind die entsprechenden Beanstandungen innerhalb von  7 Tagen nach Wareneingang vorzubringen. Ein späteres Vorbringen stellt uns von jeglicher Leistung frei.
Bei berechtigter und fristgemäßer Beanstandung liefern wir grundsätzlich Ersatz für die schadhaften Einzelteile für 12 Monate.
Für Ware, die nach Kundenwünsche, z.B. durch vorgelegte Zeichnungen oder Baumuster  angefertigt wurden, haften wir nicht, wenn der beabsichtigte Gebrauchswert teilweise oder insgesamt nicht erreicht wird.
Soweit rechtliche Bestimmungen wie Maschinenrichtlinien, Normierungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen zum Einsatz der von uns gelieferten Bauteile gefordert werden, sind diese durch den Besteller zu erfüllen.
Eine einverständliche Mitwirkung bei der Erfüllung entsprechender Auflagen u. Bestimmungen wirken wir frühestens dann mit, wenn uns die entsprechenden Umstände nach Art und Umfang vollständig bekannt gegeben werden. Unsere Leistungen erfolgen dann grundsätzlich nach besonderer Berechnung zu Lasten des Bestellers.

5. Zahlung:
Die Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum mit 2% Sconto sofort, innerhalb 30 Tagen rein netto ohne Abzug. Der Besteller ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Hereinnahme von Wechseln wird kein Sconto gewährt. Die entsprechenden Spesen trägt immer der Aussteller.
Bei Zahlungszielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden Bundesbankdiskonts plus 2% fällig. Bei Zahlung durch Wechsel, Scheck und Devisen ist die Zahlung erst bei Gutschrift auf unserem Konto bewirkt.

6. Eigentumsvorbehalt:   
Die Lieferung unserer Waren erfolgt immer unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig erst entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Hinsichtlich der Rückholung der Vorbehaltsware unterwirft sich der Besteller der sofortigen Zwangsvollstreckung, soweit der Zahlungsverzug mehr als 60 Tage nach Rechnungsstellung zurückliegt. Eine Teilzahlung hemmt weder den Eigentumsvorbehalt, noch eine von uns bewirkte Vollstreckung in die Vorbehaltsware.
Bei Vermischung der von uns gelieferten Ware mit anderer Ware geht das Eigentumsrecht an der neuen Ware an uns über im Verhältnis des Warenwertes unserer Ware zum Wert der Warenmischung, d.h. aus einem sich ergebende Wert (z.B. als Betriebsinventar ) steht uns die Befriedigung an dem Inventar zu, soweit der Besteller nicht sofort in voller Höhe Zahlungen leistet.
Einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware stimmen wir grundsätzlich nicht zu, bei Zuwiderhandlung drohen u. a. strafrechtliche Konsequenzen.
Eine Sicherheitsübereignung von unserer Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Pfändungen u. Beschlagnahmen an unserer Ware sind unverzüglich anzuzeigen.

7. Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs-, Lieferung-, und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird der Vertrag in seinen übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Sitz unserer Hauptniederlassung in Berlin. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche Recht und Gerichtsstand für beide ist Berlin.

8. Preise & Änderungen
Alle Preisangaben sind ohne Gewähr. Bei falschen Preisangaben werden Sie rechtzeitig über den richtigen Preis informiert und können gegebenfalls ihre Bestellung stornieren.
Technische Änderungen und Bildabweichungen vorbehalten.

Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie uns direkt in unserem Showroom in Berlin.